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IKTH > Aufnahme
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Für die Eintragung in die Ingenieurkammer wird ein Verfahren durchgeführt.
 

Das beginnt mit der Einreichung eines Antrages, dessen Bestandteile je nach Begehren des Antragstellers unterschiedlich zusammengestellt sind. Die Ingenieurkammer Thüringen führt Eintragung in folgende Listen :

•  bauvorlageberechtigter Ingenieur
•  Beratender Ingenieur
•  Stadtplaner
•  Freiwilliges Mitglied
•  Gesellschaftsverzeichnis
•  Gästeverzeichnis
•  Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz
•  Nachweisberechtigter für Standsicherheit (Tragwerksplaner)
•  Nachweisberechtigter für Wärmeschutz

Für die Eintragung in die Thüringer Listen der Nachweisberechtigten ist grundsätzlich ein entsprechender Antrag bei der Ingenieurkammer für die Tragwerksplaner und bei der Architektenkammer für die Brandschutz und Wärmeschutz zu stellen.

 

hier herunterladbaren Eintragungsdokumente bestehen aus ZIP-Files, deren Übertragung Sie auf Ihren PC genau verfolgen können. Nach dem Entpacken stehen Ihnen ausdruckbare WinWord-Dokumente bzw. PDF zur Verfügung für Eintragung in die gewünschte Liste der

Die Aktuelle Gebühren und Beiträge zu den Eintragungen erhalten Sie hier als Kurzübersicht (PDF 140 KB) sowie eine Beispielrechnung für eine Antragstellung (Bauvorlageberechtiger oder Beratender Ingenieur).

Die Listen für die Nachweisberechtigten nach §63d ThürBO werden durch die Ingenieurkammer gemeinsam mit der ArchitektenkammerThüringen geführt, die Eintragung ist jedoch nicht an eine Mitgliedschaft in einer der Kammern gebunden.

Für die Nachweisberechtigten für Standsicherheit stellen wir hier ein Faxformular zur Verfügung, das Sie bitte verwenden für die jährliche Erklärung.pdf laut Urkundentext.

Die Fachplanerlisten sind online abrufbar.
Alle eingetragenen Nachweisberechtigten für Wärmeschutz, Brandschutz und Standsicherheit sind auf der Seite
http://www.thueringer-bauordnung.de abrufbar. Eine Stichwortselektion und eine Recherche im regionalen Bereich sind möglich.

Eingetragene Nachweisberechtigte, die Mitglied der Ingenieurkammer sind, finden Sie in unserer Fachlisten-Seite. Eine Aktualisierung über die Geschäftsstellen der Kammern (Wärmeschutz und Brandschutz: AKT/ Standsicherheit: IKT) wird sichergestellt.

Die Prüfungskommissionen zur Eintragung in diese Listen sind paritätisch besetzt und durch die Aufsichtsbehörde bestätigt:

Kommission für Standsicherheit

  • Vorsitzender Herr Harald Baumgarten, IKT
  • Stellv. Vorsitzender Herr Martin Beyse, IKT
  • Herr Roland Dix, Architekt, AKT
  • Herr Alfred Funke, Architekt, AKT

Kommission Brandschutz

  • Vorsitzender Herr Erhard Arnhold, IKT
  • Stellv. Vorsitzender Herr Dr. André Spindler, Architekt, AKT
  • Herr Dr. Frank Kram, IKT
  • Herr Dr. Martin Pietraß, Architekt, AKT

Kommission Wärmeschutz

  • Vorsitzender Herr Dr. Gerald Knaust, IKT
  • Stellv. Vorsitzender Herr Volker Drusche, Architekt, AKT
  • Herr Martin Davignon, Architekt, AKT
  • Herr Heinz Lindner, IKT

Vorteile der Mitgliedschaft - oder: was tut die Kammer für ihre Mitglieder?

Die Ingenieurkammer

  • fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch ihrer Mitglieder
  • vertritt die Belange der Ingenieure unseres Landes gegenüber der Legislative und der Exekutive in Thüringen
  • unterrichtet ihre Mitglieder über landesweit wichtige gesellschafts-, bildungs- und berufspolitischeVorgänge im Ingenieurwesen
  • erarbeitet die gemeinsame Auffassung des Berufsstandes gegenüber der Allgemeinheit, der gesetzgebenden Körperschaften und den Behörden auf Landesebene
  • entwickelt die Grundlagen einheitlicher Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche der Ingenieure in Thüringen
  • knüpft und pflegt die nationalen Kontakte zu den Ingenieurverbänden und -vereinen sowie zu den anderen Organisationen des Ingenieurwesens
  • unterstützt die Arbeit der Ingenieurkammern anderer Länder
  • ist einem berufsständischen Versorgungswerk angeschlossen.. das den Pflichtmitgliedern und ihren Familienangehörigen eine besonders günstige Alters- und Hinterbliebenenversorgung sichert.
  • bietet ihren Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit die Teilnahme an Seminaren, Workshops und Vorträgen zur Förderung der Weiterbildung

Das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) regelt in § 15 die Mitgliedschaft:

(1) Die in die Listen der Beratenden Ingenieure, der bauvorlageberechtigten Ingenieure und der Stadtplaner eingetragenen Ingenieure sind Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer. Dies gilt nicht für Ingenieure, die in Thüringen weder ihre Hauptwohnung noch ihre Niederlassung haben.
(2) Als freiwilliges Mitglied kann beitreten, wer
 

  1. nach § 1 Abs. 4 die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen darf,
  2. in Thüringen seine Wohnung oder Niederlassung hat oder seine berufliche Beschäftigung ausübt und
  3. eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur ausübt.

 

Die Aufnahme kann unter den Voraussetzungen des § 10 versagt werden.

(3) § 14 Abs. 3 gilt entsprechend.