Startet die Suche
Zum Hauptinhalt wechseln

IKTH > Versorgungswerk
InhaltFilter

Sitzung des Verwaltungsrats 2005
Versorgungswerk erste Wahl
Basisrente - das neue Alterseinkünftegesetz
Info 09/2003
Der Beitritt
Ergänzender Bericht der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau 2008/2009 Informationen (PDF 86 KB) der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung zu der Entwicklung der Mitgliederzahlen, die Verzinsung der Beiträge und die Anlagenpolitik in Zeiten der Finanzkrise.

Bericht der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau 2008 Informationen (PDF 60 KB) der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung zu den Geschäftsergebnissen 2007, den Dynamisierungssätzen 2009 und die Satzungsänderung in Bezug auf die sog. Partner-Hinterbliebenenrente nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Bericht der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau 2006 Informationen (PDF 82 KB) der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung zu den Geschäftsergebnissen 2006, der beschlossenen Dynamisierung zum 1. Januar 2008 und der Gewährung von „Beitragsermäßigung in der Gründerphase“. Letztere kann bei noch nicht abgeschlossener Gründungsphase auch rückwirkend beantragt werden.

Bericht der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau 2005 Informationen (PDF 71 KB) zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung zur Erweiterung des Versorgungswerks, zum Geschäftsbericht 2005, der Kapitalmarktsituation und weiteren Themen

Neueste Entwicklung
Fax des Präsidenten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau vom 10-JUL-03
Beschlussfassung Bayerischer Landtag am 9. Juli 2003,19.30 Uhr: Staatsverträge Freistaat Bayern - Freistaat Thüringen - Land Hessen
Sehr geehrte Herren Präsidenten, jetzt hat das Bayerische Parlament den letzten Beschluss in Sachen Staatsvertrag gefasst. Am Mittwoch, den 09.07.2003, gegen 19.30 Uhr, haben die Fraktionen des Bayerischen Landtages einstimmig mit Stimmen der CSU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Staatsverträgen zugestimmt. Ich möchte Ihnen ganz herzlich gratulieren und die Freude mit Ihnen teilen, dass unsere Bayerische Ingenieurversorgung-Bau jetzt die nachstehenden Ingenieurkammern umfasst:
Sachsen, Berlin, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und Bayern.

Herr Staatsminister Dr. Günther Beckstein wird Sie in Bälde gemeinsam mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu der Überreichung der Urkunden nach München einladen, wo wir im Beisein von Herrn Vorstandsvorsitzenden Lothar Panzer in einer festlichen Stunde das erneute Wachsen unserer Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau durch Staatsverträge besiegelt, begehen. Sie erhalten demnächst Vorschläge für einen einvernehmlich abgestimmten Termin.
Mit freundlichen Grüßen Ihr
Prof. Dr.-lng. e. h. Karl Kling Präsident

Einführung der berufsständischen Versorgung für die Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen voraussichtlich ab Juli 2003 29.04.2003
Der Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Thüringen und Bayern über die Einbeziehung der Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen in die Bayerische Ingenieurversorgung wurde am 26. Januar 2003 in München und am 6. Februar 2003 in Erfurt unterzeichnet. Anschließend muss er von den beiden Länderparlamenten beschlossen und dann verkündet werden (Fundstelle des Gesetzentwurfs vom 19.03.2003: Thüringer Landtag, 3. Wahlperiode, Drucksache 3/3197).
Es schließt sich der Austausch der Urkunden an. Der Staatsvertrag tritt dann zum darauffolgenden Monatsersten in Kraft. Wahrscheinlich wird dies der 1. Juli 2003 sein. Berufskammer und Versorgungswerk werden rechtzeitig über den Fortgang informieren.

Schon jetzt darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Mitglieder des sogenannten Übernahmebestandes (vorhandene Kammermitglieder bei In-Kraft-Treten des Staatsvertrags) eine Überlegungsfrist von einem Jahr bis zur Entscheidung über eine Mitgliedschaft haben werden. In dieser Überlegungsfrist können Beratungen seitens des Versorgungswerks, aber auch anderer Versorgungsträger (BfA) in Anspruch genommen werden. Über die genauen Fristen sowie über das Beratungsangebot werden alle Kammermitglieder frühzeitig informiert.

Hinweis:
Erfahrungsgemäß werden im Zusammenhang mit der Einführung der berufsständischen Versorgung anderweitige Versorgungsangebote mit dem Hinweis verbreitet, der Abschluss einer solchen Versorgung ermögliche die Befreiung vom Versorgungswerk. Solche Informationen sind immer unzutreffend.

Mitglieder des Anfangsbestandes können alle Wahlrechte unabhängig vom Vorhandensein einer anderweitigen Versorgung ausüben. Künftige Kammer-Pflichtmitglieder (Neuzugang) können die Mitgliedschaft im Versorgungswerk auch bei Abschluss einer anderweitigen Versorgung nicht umgehen. Freiwillige Kammermitglieder können ein Befreiungsrecht ohne Abschluss einer anderweitigen Versorgung ausüben.
Vorab können Sie sich über die berufsständische Versorgung bei der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau auf deren Homepage
www.versorgungskammer.de/bingv  informieren.

...und es geht weiter : letzter Stand
Herrn Präsident Dipl.-Ing. Herbert Riehl
Ingenieurkammer des Landes Hessen
Gustav-Stresemann-Ring 6
651 89 Wiesbaden

Herrn Präsident Prof. Dr.-lng. habil. Wolfgang Storm
Ingenieurkammer Thüringen
Flughafenstraße 4
99092 Erfurt

Staatsverträge Freistaat Bayern - Hessen -Thüringen
Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Kollegen,
nach mehrfachen Nachfragen ist mir gestern verbindlich erklärt worden, daß die Staatsverträge mit unserer Ingenieurversorgung-Bau mit den Ländern Hessen und Thüringen jetzt von Herrn Staatsminister Dr. Günther Beckstein unterzeichnet wurden. Sie werden umgehend der Bayerischen Staatsregierung zur Beschlußfassung vorgelegt, um sie dann in die parlamentarische Behandlung des Landtages zu geben.
Es ist in Aussicht genommen, daß die parlamentarische Behandlung ehestmöglich durchgeführt wird. Die Fraktionen des Bayerischen Parlamentes haben bereits vom Grundsatz zugestimmt. Es wird also, nach jetzigen Informationen, keine weiteren Einsprüche oder Bedenken geben. Es ist zu erwarten, daß in 03/2003 die Staatsverträge auch in Ihren beiden Ländern abschließend behandelt werden. Voraussetzung ist vor allem in Hessen, daß die Landesregierung gebildet sein wird.
Die Administrationen der drei Länder Bayern -Hessen - Thüringen haben, nach meiner Kenntnis, Einvernehmen zu den jetzt vorgelegten Texten signalisiert.
...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr.-Ing. e. h. Karl Kling Präsident

(Vor)letzter Stand

Datum 29.10.2002
Ingenieurkammer Thüringen
Herrn Präsident Prof. Dr. Storm
Postfach 10 19 08
99019 Erfurt


Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Freistaat Bayern über die Einbeziehung der Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen in die Bayerische Ingenieurversorgung Bau

Sehr geehrter Herr Präsident,
für Ihr Schreiben vom 21.10.2002 danke ich Ihnen. Wie Sie sicher wissen hat das Thüringer Kabinett den Entwurf des Staatsvertrages im August zur Kenntnis genommen und den Innenminister gebeten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen. Bedingt durch den späten Ferientermin hat das bayerische Kabinett sich noch nicht mit dem Staatsvertrag befasst. Vorgesehen ist eine Behandlung in der Sitzung am 12.11.2002. Ich gehe davon aus, dass das bayerische Kabinett ebenfalls dem Staatsvertrag zustimmen wird, sodass kurzfristig mit der Unterzeichnung gerechnet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung Manfred Scherer

Grundsätzliches
Für die Mitglieder der Ingenieurkammern bestehen in den einzelnen Bundesländern berufsständische Versorgungswerke, die auf der Grundlage der Selbstverwaltung die bedarfsgerechte Alters- Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für den Berufsstand übernehmen. Die Ingenieurkammer Thüringen hat in Verhandlungen mit der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau und dem Freistaat Bayern eine Option erhalten, die die Einbeziehung der Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen in die Bayerische Ingenieurversorgung auf der Basis eines noch abzuschließenden Staatsvertrages zwischen Thüringen und Bayern ermöglicht. Der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau haben sich auch die Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Landes Rheinland-Pfalz, die Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes, die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen und die Mitglieder der Baukammer Berlin auf der Basis von Staatsverträgen angeschlossen.

Die Mitglieder der Ingenieurkammer Thüringen haben in einer Urabstimmung Ende des Jahres 2000 diese Einbeziehung in das bayerische Versorgungswerk und den Abschluss des erforderlichen Staatsvertrags mit großer Mehrheit befürwortet. Derzeit wird der Abschluss des Staatsvertrags vorbereitet. Die Kammermitglieder werden nach Abschluss des Staatsvertrages durch einen Brief mit weiteren Unterlagen individuell informiert. Vorab können Sie sich über die berufsständische Versorgung bei der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau auf deren Homepage
www.versorgungskammer.de/bingv  informieren