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IKTH > Aufgaben
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Die Thüringer Ingenieurkammer ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes. Aufsichtsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien. Sitz und Gerichtsstand der Thüringer Ingenieurkammer ist Erfurt.
Die Aufgaben der Thüringer Ingenieurkammer ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ThürAIKG) vom 5. Februar 2008 (GVBl. Nr.2/2008, S.9).
Wesentliche Aufgaben der Kammer sind:
- Schutz beruflicher Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder
- Ingenieure in Fragen der Berufsausübung zu beraten
- die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder
- Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten
- die Ingenieurtätigkeit zum Wohl der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt zu fördern
- Beratung der Behörden durch Vorschläge und Stellungnahmen
Die Kammer hat Freiberufliche oder Angestellte als Mitglieder:
- Beratende Ingenieure
- bauvorlageberechtigte Ingenieure
- Ingenieure aller Fachrichtungen
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