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Bundesfinanzhof zur Freiberuflichkeit

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Urteilen vom 22.09.2009 den Kreis der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung durch Ingenieure bzw. ingenieurähnliche Berufe deutlich erweitert.

BFH zu Freiberuflern.pdf