Vollzug der Thüringer Bauordnung und der Verordnung über bautechnische Prüfungen -Einführung von Formblättern für das bauaufsichtliche Verfahren
Am 1. August 2010 tritt das neue bauaufsichtliche Verfahren gem. § 1 Abs. 3 Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauvorlagenverordnung - ThürBauVorlVO) vom 23. März 2010 in Kraft. Die verbindlich eingeführten Vordrucke zur Einreichung bei den Bauaufsichtbehörden mit wichtigen Hinweisen und Erläuterungen sind im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26 vom 28. Juni 2010 veröffentlicht.
Zu verwenden sind die Vordrucke für Anträge auf Baugenehmigung oder Vorbescheid, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anzeigen des Baubeginns, der Nutzungsaufnahme und der Beseitigung von Anlagen sowie Bescheinigungen der Prüfingenieure und der Nachweisberechtigten.
Formblätter digital zum Download und bearbeiten: www.thueringen.de/de/tmblv/sw/baurecht/bauantrag/content.html
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat der Bundesingenieurkammer das Diskussionspapier zur Einführung eines Vergaberechtsschutzes im Unterschwellenbereich übermittelt.
Die Bundesingenieurkammer wird zu dem Diskussionspapier eine Stellungnahme abgeben
und bittet Kammermitglieder ihre Meinung zu den Rechtschutzmodellen sowie den dargestellten Bewertungskriterien zu äußern, um die Erwägungen aller Betroffenen in einer offenen Diskussion frühzeitig aufzugreifen.
Das Diskussionspapier und nähere Informationen finden Sie im internen Mitgliederbereich.