Informationen der Bundesingenieurkammer
Zum 28.12.2009 war die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG in nationales Recht umzusetzen. Hierbei waren auch die Bestimmungen der Landesbauordnungen hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung und der Berechtigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise in den einzelnen Bundesländern anzupassen. Die hiermit veröffentlichten Synopsen sollen eine Überblick über die bislang erfolgten Neuregelungen zu den bautechnischen Nachweisen und der Bauvorlageberechtigung geben.
Synopse_Bautechnische Nachweise_2010.pdf
Synopse_Bauvorlageberechtigung_2010.pdf